Bauleitplanung: Marktgemeinde Lichtenau

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Bebauungspläne

Die rechtskräftigen Bebauungspläne des Marktes Lichtenau können im Bayern-Atlas - dem Kartenviewer des Freistaates Bayern - eingesehen werden: Bebauungspläne

Nr. 10 C zw. Ansbacher Str. und Buchenweg (Kastanienweg) 1. Änderung

Bebauungspläne im Verfahren

Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen oder dem Flächennutzungsplan gemäß Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit, d.h. die Bürgerinnen und Bürger (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB), sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB), beteiligt. Sie haben die Möglichkeit, derzeit im Verfahren befindliche Bebauungspläne einzusehen. Während des jeweiligen Beteiligungszeitraumes können Sie zu den Planungen Stellungnahmen abgeben. So wird eine Berücksichtigung aller die Planung betreffenden Belange im Verfahren gewährleistet. Die gesammelten öffentlichen und privaten Belange werden dann durch den Marktgemeinderat des Marktes Lichtenau abgewogen, bevor der Bauleitplan beschlossen wird. Gerne können Sie die Pläne auch vor Ort im Rathaus einsehen und uns telefonisch kontaktieren, sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben.