Bauanträge
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB steht der Gemeinde eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags zu, um über einen Bauantrag zu entscheiden und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Die Verwaltung wird vollständig eingereichte Bauanträge stets so schnell wie möglich bearbeiten und dem Bauausschuss vorlegen.
Wie weisen Sie darauf hin, dass gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung für alle Bauvorhaben ein Entwässerungsplan einzureichen ist, aus dem die Regenwasserableitung sowie die Schmutzwasserableitung ersichtlich ist. Dies bedeutet, dass auch bei Garagen und sonstigen Nebenanlagen die Entwässerung in der Eingabeplanung darzustellen ist.
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Die Sitzungen des Bauausschusses finden in der Regel am 2. Montag im Monat statt
- Die Anträge müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung in der Verwaltung vorliegen - Wir bitten Sie, die Planunterlagen zusätzlich auch in digitaler Form einzureichen
Hier finden Sie die Sitzungstermine des Bauausschusses.