Bauherren-Info: Marktgemeinde Lichtenau

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Bauherren-Info

Zuständigkeiten / Ansprechpartner bei Bauvorhaben

Bauantrag, Bauvoranfrage, Herstellungsbeiträge Kanal/Wasser

Digitaler Bauantrag im Landkreis Ansbach

Seit dem 1. Januar 2024 können beim Landratsamt Ansbach Bauanträge online eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin zugelassen.

Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Papier: Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über Online-Formulare beim Landratsamt einzureichen. Auch am Computer entworfene Pläne können sofort an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, sie listet zum Beispiel erforderliche Bauvorlagen auf. Dies soll dafür sorgen, dass die Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden.

Mit dem 1. Januar 2024 ändert sich zugleich die Zuständigkeit für die Annahme von vielen Anträgen, die weiterhin in Papierform eingereicht werden: Eingangsbehörde ist dann üblicherweise das Landratsamt – statt wie bisher die Gemeinden. Wer wissen möchte, wo welcher Antrag einzureichen ist, wie die Einreichung über den Online-Assistenten oder die Nachreichung fehlender Unterlagen funktioniert, findet eine ausführliche Anleitung des Bayerischen Staatsministeriums unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/ im Menü „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“.  Eine Ausnahme stellen schriftliche Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Befreiung dar. Diese sind weiterhin über die zuständige Gemeinde einzureichen.

Viele allgemeine Informationen und Broschüren erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriumg für Wohnen, Bau und Verkehr 

  • Amtliche Bauformulare: Formulare
  • Hier können Sie die Broschüre "Starthilfe für Bauherren"  herunterladen
  • Auf der Homepage des Landkreises Ansbach erhalten Sie weitere Formulare zum Thema Bauen, z. B.  denkmalschutzrechtl. Antrag, Gewerbliche Betriebsbeschreibung, Viehhaltung): Landkreis Ansbach

Kanal, Hausanschlüsse, Pläne-Ansprechpartner

Wasser, Bauwasseranschluss, Brunnen, Zisternen, Wasser- und Kanalgebühren

Wasserversorgung-Ansprechpartner

  • Werkleitung
    Stefan Fischer
    EG Raum E.09
    Telefonnummer: 09827 9211-20
    Faxnummer: 09827 9211-33
    E-Mail schreiben

Wasserversorgung und Wassergebühren in den Ortsteilen Fischbach, Gotzendorf, Kirschendorf, Oberrammersdorf, Unterrottmannsdorf, Wattenbach, Zandt:

Zweckverband der Reckenberg-Gruppe
Postfach 1525
91705 Gunzenhausen
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Stromanschluss, Baustrom

Netzgebiet Lichtenau: Lichtenau, Stritthof, Boxbrunn, Weickershof

Stromversorgung-Ansprechpartner

  • Werkleitung
    Stefan Fischer
    EG Raum E.09
    Telefonnummer: 09827 9211-20
    Faxnummer: 09827 9211-33
    E-Mail schreiben

In den Ortsteilen:

Bitte beachten Sie, dass die Energieversorgung von Verbrauchern aus dem Lichtenauer Umland sowie den Nachbargemeinden durch die Gemeindewerke Lichtenau grundsätzlich möglich ist.

Erdgasanschluss

N-ERGIE netz

Untre der o. a. Internetadresse erhalten Sie Leitungsauskünfte und Sie können einen Hausanschluss online anmelden. Hierzu müssen Sie sich einmalig registrieren.

Telefon

Kaminkehrer

Bernd Schmörer
Marktplatz 10
91586 Lichtenau
Telefonnummer: 09827 925351
Faxnummer: 09827 925352
E-Mail schreiben

Interessantes für Bauherren

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat interessante Infos für Bauherren veröffentlicht.

Auf den Seiten des Landkreises Ansbach finden Sie ebenfalls Informationen.

  • Formulare

Broschüren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt:

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt zusammen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Broschüre

Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn finden Sie hier.