Standesamt: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Standesamtliche Angelegenheiten

Durch die Übertragung der Dienstleistungen, die dem Standesamt unterliegen, ist für den Markt Lichtenau das Standesamt Neuendettelsau zuständig!
Trauungen
können auch weiterhin durch den 1. Bürgermeister in Lichtenau vollzogen werden.

Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften im Trauzimmer des Rathauses Lichtenau

Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften werden in unserem Trauzimmer im Rathaus vorgenommen.
Falls der Trautermin außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung liegen sollte, fällt eine gesetzlich festgelegte Gebühr in Höhe von 70,00 € an. (Dieses Entgelt beinhaltet nicht die standesamtlichen Gebühren nach dem Personenstandsrecht oder anderer Gebühren des Standesamtes Neuendettelsau!)

 

Trauungen im Innenhof der Festung Lichtenau

Wir freuen uns sehr, dass wir in der Zeit von April - Oktober auch Termine im Innenhof der Festung Lichtenau für eine standesamtliche Eheschließung bzw. für die Begründung einer Lebenspartnerschaft anbieten können.
Für diesen besonderen Trauort fällt eine zusätzliche Gebühr von 450,00 € an. Falls der Trautermin außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung liegen sollte, fällt eine weitere gesetzlich festgelegte Gebühr in Höhe von 70,00 € an. (Dieses Entgelt beinhaltet nicht die standesamtlichen Gebühren nach dem Personenstandsrecht oder anderer Gebühren des Standesamtes Neuendettelsau!)