Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Gewässer dritter Ordnung, Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

  • Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Markt Lichtenau - Bauamt

AdresseMarkt Lichtenau - Bauamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Moezer, BirgitSachbearbeiterin
09827 9211-2409827 9211-24
09827 9211-3309827 9211-33
Kranz, JuliaSachbearbeiterin
09827 9211-2509827 9211-25
09827 9211-3309827 9211-33
Dietrich, ChristianAbteilungsleiter
09827 9211-2309827 9211-23
09827 9211-3309827 9211-33

BauamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)