Gewässer dritter Ordnung, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:
- Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
- Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
- Gewässerunterhaltungsvorhaben
- Erstellung von Bewässerungskonzepten
- Erstellung von Sturzflutenkonzepten
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Die Richtlinien werden fortgeschrieben.
- Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)
- Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Wasserwirtschaftsamt Ansbach
AdresseWasserwirtschaftsamt Ansbach
Dürrnerstr. 2
91522 Ansbach
+49 981 9503-0+49 981 9503-0
+49 981 9503-210+49 981 9503-210
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)