Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Gewässer erster und zweiter Ordnung, Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.

  • § 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Wasserwirtschaftsamt Ansbach

AdresseWasserwirtschaftsamt Ansbach
Dürrnerstr. 2
91522 Ansbach
+49 981 9503-0+49 981 9503-0
+49 981 9503-210+49 981 9503-210

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)