Lebenslagen: Marktgemeinde Lichtenau

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Haushaltsaufstellung

Behörden stellen einen Haushaltsplan auf. Dieser beinhaltet die geplanten Einnahmen und Ausgaben und verteilt diese auf Haushaltsstellen. Rechtlich verbindlich wird der Haushalt durch ein Gesetz des Landtags (für die Staatsverwaltung) bzw. bei Kommunen durch eine Satzung.