Marktgebühren, Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Markt Lichtenau - Geschäftsleitung
AdresseMarkt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33
GeschäftsleitungOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)