Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde, Veröffentlichung

Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegtund die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.

  • Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften – BayKommV

Markt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt

AdresseMarkt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Klein, ElkeSachbearbeiterin
09827 9211-1209827 9211-12
09827 9211-3309827 9211-33

Bürgerbüro / OrdnungsamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)