Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Führerschein, Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

Markt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt

AdresseMarkt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Klein, ElkeSachbearbeiterin
09827 9211-1209827 9211-12
09827 9211-3309827 9211-33
Heiden, DeniseSachbearbeiterin
09827 9211-1109827 9211-11
09827 9211-3309827 9211-33
Gergert, NataliaSachbearbeiterin
09827 9211-1309827 9211-13
09827 9211-3309827 9211-33

Bürgerbüro / OrdnungsamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)