Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Basiskonto, Einreichung einer Beschwerde

Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Basiskontoantrag ab, unterstützt es Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt es ein unangemessenes Entgelt? Dann können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Unternehmen wie Banken, Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich um den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Sie können bei der BaFin Beschwerde einreichen, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat.

Öffnung eines Basiskontos:
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen ein Basiskonto anbieten oder Ihnen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will. Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Möchten Sie zudem, dass die BaFin Ihnen hilft, Ihren Anspruch auf ein Basiskonto durchzusetzen, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.

Kontowechsel:
Das ZKG verpflichtet die Unternehmen auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommt Ihr Finanzdienstleister seiner Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden.

Entgelt-Forderung:
Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG vor allem marktüblichen Entgelte und das Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers zu berücksichtigen.

Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.

Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.

Eine Ausnahme bildet das Verwaltungsverfahren. Sie können die Durchführung eines Verwaltungsverfahrend bei der BaFin beantragen, wenn Sie nicht bereits aus denselben Gründen gerichtlich Klage erhoben haben.

Sie können eine Beschwerde bei der BaFin einreichen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Sie möchten ein Basiskonto eröffnen und die Bank verwehrt Ihnen dies unrechtmäßig.
  • Ihnen wurde Ihr Basiskonto unrechtmäßig gekündigt.
  • Sie möchten Ihr Konto wechseln, doch Ihre Bank kommt ihrer Pflicht zur Kontowechselhilfe nicht nach und unterstützt Sie nicht ausreichend.
  • Sie erhalten von Ihrer Bank eine unangemessene Entgelt-Forderung für ein Basiskonto.

Sie können ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Sie möchten ein Basiskonto eröffnen und die Bank verwehrt Ihnen dies unrechtmäßig.
  • Sie möchten ein Basiskonto eröffnen und die Bank hat nicht fristgerecht über die Eröffnung entschieden.
  • Die Bank hat Ihr Basiskonto nicht fristgerecht eröffnet.

Für Beschwerden rund um die Themen Basiskonto, Kontenwechselhilfe und Entgelttransparenz können Sie sich an die BaFin wenden. 

  • Rufen Sie die Seite "Bei der BaFin beschweren" auf.
  • Dort finden Sie das Online-Formular, über das Sie Ihre Beschwerde an die BaFin übermitteln können.
  • Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrer Beschwerde in die Felder des Formulars ein.
  • Reichen Sie das Online-Formular digital ein.
  • Die BaFin prüft Ihre Beschwerde.
  • Wenn Ihre Beschwerde die Eröffnung eines Basiskontos betrifft, ist folgende zu beachten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ablehnung Ihres Antrags auf ein Basiskonto erlaubt. Das ist der Fall, wenn:
    • Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und Sie dieses Konto tatsächlich nutzen können,
    • Sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeitenden oder einen ihrer Kundinnen oder Kunden verurteilt worden sind,
    • Sie bereits ein Basiskonto bei derselben Bank hatten und diese den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt hat, oder
    • die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen würde.
  • Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.

Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.

Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich oder mit Hilfe des Onlineformulars der BaFin beantragen.

  • Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BaFin herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
  • Alternativ können Sie das Onlineformular der BaFin vollständig ausfüllen. 
  • Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch.
  • Die BaFin prüft, ob Sie die Voraussetzungen für Ihr Anliegen, zum Beispiel die Eröffnung eines Basiskontos, erfüllen. Hierzu kann die BaFin auch eine Stellungnahme der Bank einholen.
  • Hat die Bank Ihnen gegenüber unrechtmäßig gehandelt, ordnet die BaFin an, diesen Mangel zu beheben, zum Beispiel durch die Eröffnung eines Basiskontos.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
  • Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird.
  • Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen.

Eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen, ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.

Ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin zu beantragen, ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.

Bearbeitungsdauer bei Beschwerden mit Bezug zum Zahlungskontengesetz (ZKG) (8 bis 12 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ihr Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos (Kopie) und
    • Schreiben der Bank über die Ablehnung Ihres Antrags (Kopie) oder
    • unrechtmäßiges Kündigungsschreiben für Ihr Basiskonto (Kopie) oder
    • Nachweis über fehlende Unterstützung beim Kontowechsel oder
    • Nachweis über unangemessene Entgelt-Forderung

  • § 46 Absatz 2, Zahlungskontengesetz (ZKG)
  • § 4b, Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
  • § 48, Zahlungskontengesetz (ZKG)
  • § 46 Absatz 6, Zahlungskontengesetz (ZKG)
  • § 1a, Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

AdresseBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
+49 228 4108-0+49 228 4108-0
+49 228 4108-1550+49 228 4108-1550

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)