Schöffenwahl 2023
Bewerbungsformular (PDF-Datei)
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben sich bis zum 1. April 2023 bei der Gemeinde Lichtenau, z. Hd. Herrn Balles, Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau. Bewerbungsformulare können Sie hier (PDF-Datei) auf unserer Homepage oder bei www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ herunterladen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes gerne zur Verfügung.