Sitzungsberichte: Marktgemeinde Lichtenau

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Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat

Artikel vom 02.05.2022

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Immeldorf
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. Bürgermeister Nehmer den 2. Kommandanten der FFW Immeldorf Herrn Christopher Irion uns seine Feuerwehrkammeraden aus Immeldorf und den benachbarten Feuerwehren.

Herr Irion stellte dem Gremium die geplanten Investitionen für die Feuerwehr Immeldorf und Malmersdorf vor. Danach wünschen sie sich mittelfristig eine Aufrüstung mit einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) und einen Mannschafts-Transportwagen (MTW) für die Feuerwehr in Immeldorf, wobei der MTW in Eigenregie umgebaut werden soll. Ein Geräte-Wagen-Tragkraft-Spritze (GW-TS auf einem Pickup Fahrgestell) ist nach seiner Ansicht für die Feuerwehr in Malmersdorf künftig notwendig, da dadurch verhindert wird, dass mit Privatfahrzeugen am Einsatzort gehandelt wird. Außerdem ist dieses Fahrzeug mit einer notwendigen Signalanlage ausgestattet und vielseitig einsetzbar.

Das Gremium war sich einig, dass vor allem eine veraltete Tragkraftspritze aus dem Jahr 1954 einer Erneuerung bedarf. Nachdem eine neue Tragkraftspritze in jedem Fall in die neueren Fahrzeuge eingebaut werden kann, beauftragte das Gremium die FFW Immeldorf das Vergabeverfahren vorzubereiten.

Für die beabsichtigte Anschaffung eine GW-TS für die FFW Malmersdorf soll erst die Einschätzung des Kreisbrandrates eingeholt werden. Die hierfür erforderliche Entscheidung des Gremiums fiel einstimmig.

Brückenneubau bei der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Immeldorf und Malmersdorf
Ebenso einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Planungen für das Brückenbauwerk zwischen Immeldorf und Malmersdorf.  Zuvor hatte Bauamtsleiter Simon dem Gremium erläutert, dass das Bauwerk etwas breiter als die bisherige Brücke wird. Die Kosten hierfür sind unerheblich höher und der dadurch gewonnen Nutzen sehr viel höher. Ein vorhandener erhaltungswürdiger Baum macht es notwendig, die Lage der Brücke leicht zu verlegen, so ist der Standort des Baumes gesichert.

In einer beschränkt-öffentlichen Ausschreibung hat die Firma Antritt Bau GmbH und Co.KG aus Arberg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Ihr Sondervorschlag, nach dem Teile der Brücke in Ortbeton gefertigt werden, hat das prüfende Ingenieurbüro als gleichwertig angesehen. Deshalb konnte es berücksichtigt werden. Wie die Verwaltung hierzu erläuterte liegt das Angebot von 324.670,73 € etwas über der Kostenkalkulation des begleitenden Ingenieurbüros in Höhe von 277.456,83 €/brutto und das der Autobahn GmbH von 275.000,00 €. Nach Abzug des Anteils vom Bund in Höhe von 137.500,00 € hat der Markt Lichtenau die Restkosten in Höhe von 187.170,73 € zu tragen.

Auftragsvergabe für ein Tastmodell für den Umbau des Rosengartens
Ohne Gegenstimme vertagte das Gremium die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt, weil die hierfür erforderlichen Unterlagen noch nicht vollständig vorlagen.

Austausch der Elektrotechnik und der Brunnenpumpe des Brunnen II der Wasserversorgung Lichtenau
Als unbedingt notwendig erachtete das Gremium die Umsetzung dieses Tagesordnungspunktes, da nur so langfristig die Wasserversorgung sichergestellt werden kann. Deshalb wurde einstimmig eine Erneuerung der Pumpe beschlossen.

Wie Herr Fischer von den Gemeindewerken erläuterte, ist die Pumpe für den Brunnen II der Lichtenauer Wasserversorgung inzwischen an der Lebensdauergrenze angelangt. Er geht davon aus, dass sich allein durch die Erneuerung Einsparungen bei den Stromkosten in Höhe von 3.938,50 €/netto/jährlich ergeben. Nach Abzug der Förderung können sich die Kosten für den Austausch in Höhe von 27.403,45 € in einigen Jahren amortisieren.

Auftragsvermessung und Eintragung der 20-kV-Leitung der Gemeindewerke in die digitale Flurkarte
Für die digitale Aufmessung und Eintragung der 20.kV-Leitungen in die digitale Flurkarte lag dem Marktgemeinderat ein Angebot in Höhe von 14.656,64 € vor. Hinzu kommen noch Kosten für das Werksbeauftragte Elektrounternehmen. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung wurde ohne Gegenstimme gefasst, weil es dem Gremium wichtig war, dass künftig der Verlauf der Stromleitungen zeitgemäß dokumentiert ist.

Bekanntgaben
Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass voraussichtlich in der letzten Septemberwoche den Gremiumsmitglieder aller Kernfrankenkommunen in einer gemeinsamen Veranstaltung der Satzungsentwurf zur Gründung eines Zweckverbandes vorgestellt wird. Außerdem gab die Verwaltung bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2023 die Erstellung eines Strukturkonzeptes für die Sanierung der Trinkwasserversorgung und die Verlegung der ÖPNV-Haltestelle von der Badstraße in die Wattenbacher Straße beschlossen wurde.

Weiterhin machte der 1. Bürgermeister auf die Initiative „Streuobst für alle“ des bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufmerksam. Da Anträge für diese Initiative auch von Vereinen entgegengenommen werden, ist er noch auf der Suche nach einem örtlichen Verein der einen Bezug zu dieser Initiative hat.

Zum Abschluss der Sitzung warb die Verwaltung für die Aktion Stadtradeln an der sich der Markt Lichtenau zum ersten Mal beteiligt. Außerdem wurde bekanntgegeben, dass das Landratsamt Ansbach ab dem 01.01.2024 beabsichtigt die Buslinie Nr. 708 von Wicklesgreuth nach Triesdorf und zurück umzuorganisieren. Bisher wurde diese Strecke nur abends von Wicklesgreuth nach Triesdorf und morgens von Triesdorf nach Wicklesgreuth bedient.

Nun soll die Linie mittags und abends von Wicklesgreuth nach Triesdorf und morgens, mittags und abends von Triesdorf nach Wicklesgreuth bedient werden. Zusätzlich wird eine Haltestelle in Wattenbach eingeführt. Sollte die Planungen so verwirklicht werden, wäre dies eine deutliche Verbesserung des Personennahverkehrs für diesen Ortsteil. Außerdem würde eine lang erhobene Forderung der Marktgemeinde erfüllt.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 20.04.2023

Sanierung des gemeindlichen Anwesens Badstraße 1
Einstimmig stimmte der Gemeinderat einer energetischen Sanierung des Anwesens Badstraße 1 zu. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sollen im Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt werden. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass eine Wohnung im Erdgeschoss barrierefrei ausgebaut werden soll.

Vorstellung des Projektes Rosengarten und Zufahrt zur Festungsanlage
Der Bauamtsleiter stellte dem Gremium den Sachstand des Projektes vor. Daraus ging hervor, dass ein Großteil der Straßenbauarbeiten im Umgriff des Rosengartens durch dieses Projekt über die Städtebauförderung finanziert werden kann. Um dies der Bevölkerung darzustellen wurde darum gebeten im Mitteilungsblatt hierüber zu berichten.

Ohne Gegenstimme wurden die Steinmetzarbeiten für den Rosengarten an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Uli Bau Lichtenau zu einer Auftragssumme in Höhe von 19.858,72 € und die Durchführung von archäologischen Grabarbeiten an die Firma Specht in Höhe von 7.523,70 € beschlossen.

Sachstand zur Endabrechnung der Kanalbaumaßnahmen und der Förderbeträge
Ebenfalls positiv stellt sich die vorläufige Endabrechnung der Kanalverbesserungsmaßnahmen in Lichtenau und in Oberrammersdorf dar. Wie die Verwaltung informierte konnte die Baumaßnahme ohne nennenswerten Mehrkosten durchgeführt werden. Der Leiter der Bauverwaltung betonte allerdings, dass dies nur die Maßnahmen betreffen, die tatsächlich den Kanalbauarbeiten zugerechnet werden können. Auch die Zuschussanteil des Freistaats liegt im veranschlagten Rahmen.

Weiterer Ausbau des Glasfasernetzes durch einen Eigenausbau durch die GlasfaserPlus GmbH
Die GlasfaserPlus GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, beabsichtigt einen großen Teil des Wohngebietes nördlich der Ansbacher Straße mit Glasfaserleitungen eigenwirtschaftlich auszubauen. Der Marktgemeinderat begrüßte dieses Vorhaben und stimmte ohne Gegenstimmen einer Kooperation mit diesem Unternehmen zu.

Behandlung von Bauanträgen
Einstimmig stimmte der Marktgemeinderat einer Terrassenüberdachung im Rosenweg und einem Mistlager in Büschelbach zu. Bei dem Mistlager im Büschelbach wurde darauf hingewiesen, dass dir Wasserrückhaltung mit den Fachbehörden abzustimmen ist.

Teilnahme am Wettbewerb Stadtradeln 2023
Das Gremium begrüßte einen Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb „Stadtradeln 2023“. Dieser Wettbewerb soll zum Radfahren animieren und so helfen CO2 zu reduzieren. Es wurde vorgeschlagen, diese Aktion im Juli dieses Jahres durchzuführen.

Bekanntgaben
Die Verwaltung gab eine Auftragserteilung für Straßenbauarbeiten im Umgriff des Rosengartens bzw. der Zufahrt zur Festungsanlage bekannt. Außerdem wurde die Erteilung eines Auftrages zur Erstellung der Bescheide für die Verbesserungsbeiträge an die Firma KUBUS bekanntgemacht.

Die Verwaltung berichtete über den Sachstand der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Ausbaus der A6 und zur Brückenerneuerung zwischen Immeldorf und Malmersdorf. Außerdem wurde darum gebeten, Personen zu melden, die nach der gemeindlichen Satzung ausgezeichnet werden können.

Zum Abschluss der Sitzung gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass Herr Holger Schwab aus Fischbach sein Amt als Ortsbeauftragter niedergelegt hat. Außerdem wurde darüber informiert, dass die Wasserwacht zusammen mit den Blaulichtfreunden am 19. Mai um 17.00 Uhr zur Eröffnung des Freibades ein Swim-up durchführt.

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.03.2023

Festlegung des Umfanges der Ferienbetreuung an der Grundschule ab dem Schuljahr 2023/2024
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, dass neben der Offenen Ganztagsschule (OGS) eine Ferienbetreuung in der ersten und letzten Woche der Sommerferien, den Herbst- Faschings- Oster- und Pfingstferien stattfindet. Der Betreuungsumfang soll sich dabei an dem Bedarf orientieren.

Als Tagespauschale wurde bei einer Betreuung bis 14:00 Uhr 12 € und bei einer Betreuung bis 16:00 Uhr 16 € je Tag beschlossen, wobei für Geschwisterkinder eine Ermäßigung auf 8 € erfolgt.

In diesem Zusammenhang betonte der 1. Bürgermeister, dass die Ferienbetreuung vom Markt Lichtenau zusätzlich zur OGS angeboten wird und deshalb nicht durch den Freistaat Bayern gefördert wird.

Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Lichtenau
Ebenfalls einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz. Diese Studie wird durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BAFA) gefördert und ist Voraussetzung für weitere Verfahrensschritte. Insgesamt geht die einzig anbietende Firma von Kosten in Höhe von 178.500 € aus, wobei bereits von der Gemeinde erbrachte Leistungen auf diese Summe angerechnet werden.

Beschluss zur weiteren Vorgehensweise für das Dorfgemeinschaftshaus in Immeldorf
Facharchitekten haben festgestellt, dass die Ertüchtigung des alten Schulhauses für ein Dorfgemeinschaftshaus erheblich teurer würde, als ein Neubau. Auch die Betriebskosten würden das vielfache betragen. Deshalb wurde eine Bauvoranfrage für einen Neubau unterhalb des alten Schulgebäudes an das Landratsamt gestellt. Dieser Bauvoranfrage wurde positiv bewertet. Der Gemeinderat befürwortete einstimmig den Neubau. Die mit dieser Angelegenheit beauftragte Architektin wurde gebeten, ein Planungskonzept für diesen Neubau zu erstellen und die weitere Entwicklung zu begleiten.

 

Änderung der Bädergebührensatzung
Bei der derzeitigen Bädergebührensatzung ergeben sich Unstimmigkeiten bei den Gruppenkarten. Die Verwaltung schlug deshalb dem Gremium vor, die Gebühr für die Gruppenkarte (2 Erwachsene und 2 Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren) von 12 € auf 11 € zu senken. Außerdem wurde vorgeschlagen die 10er Mehrfachkaten für Schuler ab 18 Jahren, Studenten und Schwerbehinderte von 20 € auf 18 € zu ermäßigen.

Diesen Vorschlägen folgte der Marktgemeinderat einstimmig und stimmte den Gebührensenkungen zu.

Festlegung der Baubereiche für die Straßensanierungen 2023
Ohne eine Gegenstimme legte das Gremium die Straßensanierungsarbeiten für das Jahr 2023 fest. Größte Baumaßnahme ist dabei die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße von der Weidenmühle zur Zandtmühle in Höhe von 175.000 € gefolgt von der Weidenmühle nach Unterrottmannsdorf in Höhe von 55.000 €.

Insgesamt sind 285.000 € für die Straßensanierungen in 2023 vorgesehen.

Beschluss über die Innensanierung des Museums und der Errichtung eines barrierefreien WCs
Das Heimatmuseum ist im Innenbereich dringend sanierungsbedürftig, damit die Bausubstanz langfristig gesichert wird. In einem ersten Schritt sollen die Räume ausgeräumt und die Exponate zwischengelagert werden. Danach können die erforderlichen Boden- Decken- und Wandbereiche geöffnet und begutachtet werden. In einem weiteren Schritt kann dann ein Planungskonzept zur Förderabstimmung erarbeitet werden.

Der Marktgemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu und gewährte für die ersten Arbeiten einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.000 €.

Bekanntgaben
Es wurde bekanntgegeben, dass sich der Markt Lichtenau wieder an den Tag der Städtebauförderung zusammen mit dem Museumsverein beteiligt. Außerdem beteiligt sich der Markt an einem Forschungsprojekt der TU Nürnberg. Das Bauamt gab bekannt, dass die Bushaltestelle von der Badstraße in die Finkenstraße verlegt wurde, da durch parkende Autos auf dem Freibadgelände das Wenden des Busses erschwert wurde. Im Anschluss verlas die Verwaltung ihre Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2019.

Zum Abschluss der Sitzung zeigte sich der 2. Bürgermeister sehr erfreut über die große Resonanz für die gemeindliche Aktion des Obstbaumschneidens.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023

Tätigkeitsbericht der Leiterin des Jugendzentrums für den Zeitraum 2022/2023
Frau Heike Rosenkranz berichtete dem Gremium von ihrer Tätigkeit im Jugendzentrum. Dabei betonte Sie, dass nach den „Coronajahren“ ein Neustart der Arbeit erforderlich war. Nun erfreut sich das Jugendzentrum wieder großer Beliebtheit unter den Jugendlichen. Nach dem Bericht bedankte sich der 1. Bürgermeister auch im Namen des Marktgemeinderates für ihre Arbeit.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Lichtenau
Der Kämmerer trug dem Gremium den Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Jahr 2021vor. So betrug das Unternehmensergebnis insgesamt 16.906,97 €. Für das E-Werk wurde ein Betrag in Höhe von 48.485,05 € festgestellt, während für beim Wasserwerk das Unternehmerergebnis -31.578,11 € betrug. Die verkauften Strommengen und die Durchleitung waren gegenüber den Vorjahren leicht rückläufig und betrugen insgesamt 7,408 Mio. kWh.

Nach erfolgtem Bericht stellte der Marktgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2021 wie mit einer Summe auf Aktiv- und Passivseite in Höhe von 3.026.525,00 € und mit einem Jahresergebnis in Höhe von 16.906,67 € fest.

 

Kostenübernahme für die Zusatzalarmierung der Feuerwehrwehren des Marktes Lichtenau
Ohne Gegenstimmen beschloss der Marktgemeinderat die Ausstattung aller Feuerwehren mit dem Alarmierungssystem ALAMOS. Damit ist nun für alle Wehren eine Alarmmeldung auf Privathandy möglich. Ausgenommen hiervon sind die Wehren in Herpersdorf und Schlauersbach, die für diese Alarmierungsart keinen Bedarf sahen. Die Kosten in Höhe von insgesamt 571,58 €/jährlich übernimmt nun der Markt Lichtenau vollständig. Zuvor wurden die Unkosten bei der Freiwilligen Feuerwehr in Lichtenau vom Feuerwehrverein getragen, da diese Wehr bereits seit einigen Jahren über diese Alarmierung verfügt.

Anpassung der Stundensätze für die Hand- und Spanndienste ab dem Jahr 2023
Die Stundensätze Für die Aufwandsentschädigungen bei den Hand- und Spanndiensten wurden größtenteils in den letzten vierzehn Jahren nicht angepasst. Aufgrund der hohen Treibstoffkosten und der allgemeinen Teuerungsrate hat die Verwaltung die Beiträge meist nach oben korrigiert.

Nach einiger Diskussion beschloss der Markgemeinderat mehrheitlich die Anpassung. Sie wird rückwirkend zum 01.01.2023 vorgenommen.

Schöffenwahl 2024 – Information über die Aufstellung der Vorschlagslisten
Die Verwaltung informierte das Gremium über die Schöffenwahl 2024. Das Amtsgericht Ansbach hat dem Markt Lichtenau mitgeteilt, dass die Gemeinde 3 Personen vorschlagen kann. Die Auswahl wird in einer der kommenden Sitzungen im nichtöffentlichen Teil beschlossen.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.01.2023
Die Verwaltung gab bekannt, dass der Marktgemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung einen Vertrag mit der Firma Bädercoach GmbH Schwabach zur personellen Unterstützung beim Freibad Lichtenau beschlossen hat. Außerdem hat der Marktgemeinderat ein Bodengutachten für eine Brückenerneuerung im Ortsverbindungsbereich zwischen Immeldorf und Malmersdorf beauftragt. Anlässlich der 777-jährigen Jubiläums des Marktes Lichtenau hat das Gremium eine Theateraufführung in der Festung Lichtenau beauftragt.

Bekanntgabe
Die Verwaltung gab bekannt, dass das Landratsamt für die Linie 738 (Ansbach- Wolframs-Eschenbach – Merkendorf – Mitteleschenbach) eine Fahrplanänderung plant. Insgesamt ist damit eine Erweiterung des Fahrplanangebotes verbunden. Dies erstreckt sich meist auf die Wochenenden und wird in der Form eines Rufbusses angeboten.

Es wurde bekanntgegeben, dass der Kurs zum Schneiden der Obstbäume am 11.03.2023 im Ballmannshof stattfindet. Außerdem wurde mitgeteilt, dass der Antrag auf Bundesmittel zur Generalsanierung des Freibades abgelehnt wurde. Dem Markt Lichtenau wurde geraten, sich im nächsten Jahr erneut zu bewerben.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.01.2023

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A6“ mit Billigung des Entwurfes und Beschluss über die Auslegung
Architekt Bierwagen vom Ingenieurbüro Christofori & Partner stellte dem Marktgemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen vor. Dabei erwähnte er vor allem den Wunsch der Autobahn GmbH einen zukünftigen Kreisverkehr bei der Abfahrtsrampe der A6 zu berücksichtigen. Auch eine Öko-Ausgleichsfläche von ca. 8.000 m2 soll in der Nähe angelegt wird. Durch einen Graben oberhalb des Areals, werden eventuelle Starkregenereignissen in das Dorfbächlein abgeleitet. Außerdem berichtete er, dass bei Sondierungssuchungen Hinweise auf eine frühere Besiedlung gefunden wurden. Diese archäologischen Funde sind sicherzustellen und auszuwerten. Das Bauleitverfahren kann in dieser Zeit jedoch fortgeführt werden.

Nach dem Bericht über die eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat einstimmig die vom Architekturbüro vorgeschlagenen Abwägungen. Danach billigte er, ebenfalls einstimmig, den Entwurf und beschloss dessen Auslegung.

Weiteres Vorgehen zur Taubenproblematik im Altortbereich des Marktes Lichtenau
Bereits in mehreren Sitzungen in der Vergangenheit hat sich der Marktgemeinderat mit den Tauben im Altortbereich befasst. So hat er vor einiger Zeit eine Taubenfütterungsverbotsverordnung erlassen. Vergrämungsmaßnahmen, z.B. an der Evangelischen Kirche, haben nur zu einer Verlagerung des Problems, aber nicht zu einer Lösung, beigetragen. Die Verwaltung schlug nun ein Bündel von Maßnahmen vor, die zu einer Taubenreduzierung führen sollen. So soll durch ein Taubenmanagement mit Eierentnahme die Taubenanzahl begrenzt werden. Ein geeigneter Standort für einen Taubenschlag und ehrenamtlicher Helfer müssen allerdings noch gefunden werden. Eine weitere Möglichkeit, ist die Ansiedlung von Wanderfalken in der Nähe des Altortes. Der Überflug eines Wanderfalken führt zur Verunsicherung der Tauben. Außerdem stellt dieser große Greifvogel den Tauben nach. Durch Nisthilfen kann versucht werden, den Wanderfalken anzusiedeln. Auch ein gezielten Fütterungsverbotes aufgrund der Taubenfütterungsverbotsverordnung ist eine Möglichkeit das Problem einzugrenzen.

Der Marktgemeinderat begrüßte alle drei Vorschläge. Er beschloss, dass alle Maßnahmen nach Möglichkeit umzusetzen sind. Außerdem sprach er sich dafür aus, gleich mehrere Nisthilfen für Wanderfalken auch in der näheren Umgebung anzubringen, um zu verhindern, dass die Tauben auf andere Gebiete ausweichen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von Verhandlungen mit einem Bewerber für den Abschluss einer Betriebsträgervereinbarung für die KITA Lichtenau
Durch die Kündigung des bisherigen Betriebsträgers hat der Marktgemeinderat die Ausschreibung eines neuen Trägers im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens beschlossen. Drei Bewerber haben sich daraufhin schriftlich beworben und dem Marktgemeinderat vorgestellt. Nach einer Bewertung durch die Gremiumsmitglieder erhielt die Bewerbung des BRK Kreisverbandes Ansbach die meisten Punkte. Einige Gemeinderäte begründeten ihre Entscheidung. Für sie hat der BRK Kreisverband die informativsten Bewerbungsunterlagen abgegeben. Auch bei der Präsentation konnten sie ihrer Ansicht nach überzeugen.

Der Marktgemeinderat beschloss mit zwei Gegenstimmen mit dem BRK Kreisverband Ansbach Verhandlungen für eine Betriebsträgerübernahme für die KITA Lichtenau aufzunehmen.

Prüfungsergebnisse der örtlichen Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 mit anschließender Feststellung durch den Marktgemeinderat
Nach den Berichten der Rechnungsprüfer stellte der Marktgemeinderat jeweils einstimmig die Jahresrechnungen der Jahre 2019 und 2020 des Marktes Lichtenau und des Mittelschulverbandes fest und sprach der Verwaltung die Entlastung aus.

Bekanntgabe und Anfragen
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab die Verwaltung bekannt, dass eine Vereinbarung mit der Immobilien Freistaat Bayern zur Nutzung der Festung durch den Markt Lichtenau abgeschlossen wurde. Außerdem wurde über eine Veranstaltung in der Aula der Grundschule zur Offenen Ganztagsschule (OGS) informiert.

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die Bürgerversammlung für das Jahr 2023 am Freitag, den 03. März stattfinden soll.

Von den Gremiumsmitgliedern wurde mögliche Straßenunterhaltungsmaßnahmen in den Ortsteilen und die Hundekotproblematik angesprochen.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022

Niederlegung des Amtes des Gemeinderates Friedrich Ammon und Beschlussfassung über das Nachrücken einer Listennachfolgerin

Herr Friedrich Ammon erklärte seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat aus persönlichen Gründen. Er dankte dem Gremium für die konstruktive Zusammenarbeit und wünschte dem Marktgemeinderäten bei ihrer weiteren Arbeit alles Gute.

Der Marktgemeinderat stellt den Rücktritt von Herrn Ammon in einem einstimmigen Beschluss förmlich fest. Gleichzeitig wurde Frau Johanna Irg aus Immeldorf zur Listennachfolgerin des Herrn Ammon erklärt. Frau Irg soll nun in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vereidigt werden.

Erhöhung des Zuschusses für das Seniorenbildungszentrum Haus der Bildung und Begegnung (HdB)

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat den bisherigen laufenden jährlichen Zuschuss für das HdB von 3.800 € auf 7.500 € zu erhöhen. Anlass hierzu war ein Antrag der Diakonie Lichtenau den Zuschuss auf 10.000 €/jährlich zu erhöhen.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grünen zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der KITA in der Finkenstraße

Zum Vorschlag der Fraktion erläuterte die Verwaltung, dass im kommenden Jahr wegen Modernisierungsarbeiten an der Grundschule eine Gerüststellung notwendig. Diese Gerüststellung könnte für die Errichtung einer PV-Anlage auf der Schule genutzt werden. Deshalb sollten für beide Objekte Angebote eingeholt werden. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig. Außerdem wurde die Verwaltung gebeten den Einbau von Elektrospeicher für beide Standorte zu prüfen.

Antrag auf Realisierung eines Radweges von Lichtenau nach Langenloh und von Schlauersbach nach Neuendettelsau

Ein Gemeinderat stellte dem Antrag zur Realisierung jeweils eines Radweges von Lichtenau nach Langenloh und von Schlauersbach nach Neuendettelsau. Seiner Ansicht sind diese Lücken im Radverkehr des Landkreises herausragend. Sie sollten deshalb mit höchster Priorität berücksichtigt werden.

Der 1. Bürgermeister informierte darüber, dass ein Radewegekonzept verpflichtende Fördervoraussetzung ist. Ohne diese Förderung ließe sich ein Radweg kaum realisieren. Das Radwegekonzept wird derzeit auf Landkreisebene erstellt.

Nach eingehender Diskussion beschloss der Marktgemeinderat einstimmig zu einem gemeinsamen Ortstermin einzuladen. An diesem Ortstermin sollten sich die Vertreter des staatlichen Bauamtes, die Radverkehrsbeauftragte des Landratsamtes und den betroffenen Bürgermeistern der Nachbargemeinden beteiligen.

Sachstand zur Wärmenetzabfrage 2022

Die Bauverwaltung informierte das Gremium über den derzeitigen Sachstand zu Wärmenetzabfrage 2022 Danach besteht weiterhin sehr großes Interesse an einem Wärmenetz im Kernort Lichtenau. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu im September 2022 neue Förderrichtlinien veröffentlicht. Danach wird eine Machbarkeitsstudie mit bis zu 50% gefördert. Die Entwicklung und Herstellung einer Heizzentrale und eines Wärmenetztes wird mit einem Fördersatz von bis zu 40% der förderfähigen Kosten gefördert.

Das Gremium regte an, den Verfahrensstand im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Außerdem sollen Angebote für eine Machbarkeitsstudie eingeholt werden. Zuvor sind jedoch die Fördervoraussetzungen zur Finanzierung dieser Studie einzuholen.

Sachstand zur digitalen Bestandserfassung der Gräber am Friedhof Lichtenau

Die Verwaltung stellte bei diesem TOP ein von ihr erstelltes digitales Luftbild vor. Durch Farben wurden die verschiedenen Laufzeiten der Gräber abgebildet. Es sollte versucht werden, einzelne Abteilungen für eine zukünftige Belegung sinnvoll vorzubereiten und wenn möglich vorrangig Lücken in den vorhandenen Abteilungen zu schließen. Außerdem informierte die Bauverwaltung über die im Rahmen des Regionalbudget erfolgten Investitionen. Als weitere Verbesserung im neuen Jahr soll der Restmüllcontainer durch ein Erdaushubcontainer ersetzt werden und der in diesem Bereich vorhandene Holzzaun durch einen Metallzaun ersetzt werden.

Abschlussbericht der Koordinatoren für Flüchtlingshilfe

Gemeinderat Eschenbacher, als einer der Koordinatoren für Flüchtlingshilfe, trug im Gremium einen Bericht vor. So wurde deutlich, dass gerade die erste große Flüchtlingswelle aus der Ukraine die Lichtenauer vor großen Herausforderungen stellte. Das ehrenamtliche Engagement vieler Lichtenauer Bürger konnte jedoch auch viele Not lindern. Der 1. Bürgermeister bedankte sich deshalb stellvertretend bei ihm für alle ehrenamtlichen Helfern die sich hier eingebracht haben.

Bekanntgaben

Unter diesem TOP gab die Verwaltung bekannt, dass in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, die Digitalisierung im Bereich des Mitteilungsblatten voranzutreiben. Außerdem wurde der Auftrag für eine Markterkundungsanalyse zur Etablierung eines SB-Marktes in Lichtenau beauftragt. Zur im nächsten Jahr geplanten 777-Jahr-Feier berichtete der 1. Bürgermeister von einer Besprechung mit den örtlichen Vereinen und Organisationen. Außerdem wurde bekanntgemacht, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren für einen schweren Diebstahl im Freibad eingestellt hat.

Anfragen

Aufgrund einer Anfrage teilte der 1. Bürgermeister mit, dass für den bisherigen Neujahrsempfanges ein ähnlicher Empfang in den Sommermonaten stattfinden soll. Grund hierfür war die im Herbst nicht absehbare Entwicklung der Coronazahlen.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 10.11.2022

Beratung und Beschlussfassung über die Strompreise 2023

Nach der Vorstellung der Strompreise ab dem 01.01.2023 durch das Gemeindewerk des Marktes Lichtenau stimmte der Gemeinderat den neuen Tarifen einstimmig zu. Einhellig war man dabei der Meinung, dass die Strompreisbeschaffung immer mehr einem Börsenspiel gleicht und dabei die extremen Preiserhöhungen nur sehr schwer nachvollziehbar sind. So muss der Eintarif von 28,24 ct/kWh auf 52,62 ct/kWh erhöht werden. Dies ist eine Preissteigerung von 86,33%. Die Auswirkungen werden aus dem von der Verwaltung vorgestellten typischen Jahresverbrauch einer Familie von ca. 3.500 kWh deutlich. Die Mehrkosten würden bei diesem Beispiel ohne Grundgebühr von ca. 980 € im Jahr 2022 auf ca. 1.800 € ansteigen. Aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Strompreisbremse ist jedoch „nur“ von Kosten in Höhe von ca. 1.488 €/jährlich auszugehen.

Informationen über die Abrechnung der Freibadsaison 2022

Die Verwaltung stellte dem Marktgemeinderat die Abrechnung der Freibadsaison 2022 vor. Dabei belief sich die Unterdeckung auf 252.103,52 € (2021: 309.832,10 €). Dabei fielen die Betriebskosten um ca. 30.000 €, der Gasverbrauch um ca. 1.300 €, die Kosten für Wasser und Abwasser um ca. 26.200 € und die Kosten für Chemikalien um ca. 15.100 €. Deutlich um 12.500 € sind dagegen die Stromkosten gestiegen. Der Kartenverkauf war durchwegs besser als in den beiden coronabedingten Vorjahren. Die Badesaison dauerte 107 Tage während sie im vergangenen Jahr nur 86 Tage betrug.

Erlass einer Bädergebührensatzung

Die Verwaltung wies darauf hin, dass die letzte punktuelle Gebührenerhöhung im Oktober 2019 durchgeführt wurde. Eine generelle Anpassung der Eintrittsgebühren fand zuletzt im Jahr 2010 statt. Neben der Harmonisierung der Anzahl der unterschiedlichen Freibadgebühren schlug die Verwaltung den Wegfall der Vorverkaufs-Eintrittsgebühren vor. Dadurch würden die bestehenden 30 unterschiedlichen Gebührenarten deutlich reduziert, zumal viele dieser Gebühren nur gering oder gar nicht nachgefragt wurden.

Nach ausgiebiger Diskussion mit einer preislichen Anpassung der Vorschläge der Verwaltung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die neue Gebührensatzung für das Freibad. Danach beträgt zum Beispiel der einzelne Eintritt für einen Erwachsenen 4,00 € und für Kinder 2,00 €. Die Dauerkarte für einen Erwachsenen 100 €, für Familien 145 €, für Schüler 62 € und für Kinder und Jugendliche 42 € (alle Preisbeispiele ohne Ermäßigung).

Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze der gemeindlichen Feuerwehr

Nach dem Feuerwehrgesetz kann der Markt Lichtenau Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihm durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen entstanden sind. Tätigkeiten im abwehrenden Brandschutz und technischer Hilfsdienst die der unmittelbaren Menschenrettung dienen, sind dabei steht kostenfrei. In der Praxis wird vor allem der technische Hilfsdienst bei Verkehrsunfällen, insbesondere auf der Autobahn A6, mit den Versicherungen abgerechnet.

Damit dies rechtssicher geschehen kann, wurde eine Neukalkulation der Pauschalsätze vorgenommen und die bisherige Satzung aus dem Jahr 1999 entsprechend angepasst. Vom Gemeinderat wurden gegen den Satzungsentwurf keine Einwendungen erhoben. Er stimmte der neuen Satzung einstimmig zu.

Jahresantrag 2023 für die Städtebauförderung für die Sanierungsgebiete „Altort“ und Sanierungsgebiet A

Ohne weitere Diskussion beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die Bedarfsmeldung für die Jahre 2023 bis 2026 für die Städtebauförderung. Für das kommende Jahr wird ein Bedarf in Höhe von 997.000 € beantragt. 1. Bgm. Nehmer machte darauf aufmerksam, dass die beantragten Mittel für die Umsetzung jeweils noch einen gesonderten Gemeinderatsbeschluss bedürfen und deshalb nicht davon ausgegangen werden kann, dass automatisch die gesamtmögliche Förderung abgerufen wird.

Beteiligung des Marktes Lichtenau an den Hallenmieten des TSV Rückersdorf

Ohne Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat sich an den Hallenmieten und der Rasenpflege des Vereins zur Hälfte zu beteiligen. Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.174,67 € werden demnach 5.087,34 € als Zuschuss übernommen.

Beratung und Beschlussfassung über eine mögliche Aufgabe des Kinderhortes zur Schaffung weiterer KITA-Plätze und zugunsten der Offenen Ganztagsschule des Marktes Lichtenau

Ohne eine Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat ab dem 01.09.2023 den Kinderhort zugunsten der Offenen Ganztagsschule (OGS) aufzugeben. Als Begründung wurde der zu diesem Zeitpunkt stattfindende Betriebsträgerübergang und der Wegfall von Doppelstrukturen angeführt. Außerdem könnte der dann in der Einrichtung in der Finkenstraße dringend benötigte Platz für die Krippenkinder und den Kindergartenkindern genutzt werden.

Bekanntgaben

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab die Verwaltung eine Stellungnahme des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenau zur Ausweitung der Warnungen der Feuerwehren mittels Smartphone-App bekannt. Außerdem wurde über einen noch ausstehenden Ortstermin zusammen mit der Polizeiinspektion Heilsbronn im Bereich der Zandtmühle berichtet.

Bericht über die Marktgemeinderatssitzung vom 20.10.2022

Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Immeldorf“

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der 1. Bürgermeister Frau Weber von der Firma bos.ten AG Regensburg. Sie stellte den Gemeinderat ihr Projekt vor. Der Bebauungsplan „Solarpark Immeldorf“ ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der bereits vor Jahren erlassen wurde. Die Firma bos.ten AG möchte das darin festgelegte Verhältnis der belegten Photovoltaikfläche zur Gesamtfläche der Anlage von 30% auf 50% erhöhen. Dies scheint mit einer Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren möglich zu sein. In ihrem Vortrag ging Frau Weber weiterhin auf die vom Marktgemeinderat festgelegten Kriterien für eine Freiflächenphotovoltaikanlage ein. Sie versucht, möglichst viele Kriterienvoraussetzungen zu erfüllen. Gleichzeitig signalisierte der Marktgemeinderat Kompromissbereitschaft, da sich um einen bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan handelt, für den in seiner jetzigen Form Baurecht besteht.

Nachträgliche Genehmigung von Nachträgen zu den Kanalbaumaßnahme in Boxbrunn und Oberrammersdorf

Jeweils einstimmig genehmigte der Marktgemeinderat die Nachträge für die Kanalbaumaßnahmen in Boxbrunn und Oberrammersdorf. In Boxbrunn war hiervon die Erneuerung der Treppenanlage am alten Milchhaus und die Kostenmehrungen im Asphaltbereich betroffen. In Oberrammersdorf Anpassungen im Becken der alten Teichkläranlage und Straßenbauleistungen wie Kleinflächen, Asphalttragdeckschicht, Rohstoffzuschlag und Profilausgleich der Asphaltdecke.

Beratung über die Reduzierung der Feldgeschworenengemeinschaft in Malmersdorf

Aufgrund personeller Veränderungen in der Feldgeschworenengemeinschaft in Malmersdorf setzte der Marktgemeinderat einstimmig die Anzahl der aktiven Feldgeschworenen dieser Gemarkung auf 6 Mitglieder fest.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der vergangenen Gemeinderatssitzung

Die Verwaltung gab bekannt, dass der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 10.10.2022 folgende Beschlüsse als Sparmaßnahmen aufgrund der zu erwartenden Gas- und Stromverteuerung beschlossen hat:

  • das Wasser des Schwimmbereiches soll maximal auf 23 Grad aufgeheizt werden;
  • das Freibad soll am 20. Mai 2023 geöffnet werden;
  • das Freibad soll am 03. September 2023 geschlossen werden;
  • das Freibad soll in der ersten und in der letzten Saisonwoche nicht mit Gas aufgeheizt werden;
  • die Duschzeit soll reduziert werden; Es sollen Kaltduschen angeboten werden und die Benutzer sollen darauf hingewiesen werden, dass das Wasser der Duschen ausschließlich mit Gas aufgeheizt werden.

Bekanntgabe

Die Verwaltung gab bekannt, dass der Markt Lichtenau aufgrund seines großen Angebotes an digitalen Dienstleistungen nun das Label „Digitales Amt“ führen kann. Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Die Online-Dienstleistungen des Marktes Lichtenau sind auf der Startseite der Homepage abrufbar.

Außerdem gab der Bürgermeister bekannt, dass der Sprechtag des Ing.-Büros Seidl & Partner am 17.10.2022 von den betroffenen Grundstückseigentümern stark nachgefragt war. Damit Jeder die Möglichkeit erhält, seine Fragen an das Ing.-Büro zu stellen, soll am 14.11.2022 von 16:00 Uhr – 20:00 Uhr ein weiterer Sprechtag stattfinden.

Anfragen

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde sich bei der Verwaltung für ihren Einsatz bei der Erneuerung der Ortskanäle im Altort, in Oberrammersdorf und in Boxbrunn gedankt. Nebenbei ist es gelungen, die betroffenen Straßen nachhaltig zu erneuern.

Außerdem wurde darum gebeten, die Sirenenwarnungen für die Freiwillige Feuerwehr in Oberrammersdorf zu überprüfen. Hier wurde bemängelt, dass zu viel Zeit vergeht, bis die Einsatzart und der Einsatzort feststeht.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022

Vorlage der Jahresrechnung des Mittelschulverbandes Lichtenau für das Haushaltsjahr 2019

Nach der Vorlage der Jahresrechnung des Mittelschulverbandes Lichtenau für das Haushaltsjahr 2019 betrugen die Gesamtrechnungssoll- und -ist-Einnahmen und -ausgaben 444.949,46 €. Vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt wurden 1.117,29 € zugeführt. Der Gemeinderat nahm von der Jahresrechnung Kenntnis.

Vorlage der Jahresrechnung des Mittelschulverbundes Lichtenau für das Haushaltsjahr 2020

Nach der Vorlage der Jahresrechnung des Mittelschulverbandes Lichtenau für das Haushaltsjahr 2020 betrugen die Gesamtrechnungssoll- und -ist-Einnahmen und -ausgaben 450.113,63 €. Vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt wurden 1.684,09 € zugeführt. Der Gemeinderat nahm von der Jahresrechnung Kenntnis.

Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergfeld 3+4“ der Gemeinde Sachsen b. Ansbach

Einstimmig stellte der Marktgemeinderat fest, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergfeld 3+4“ der Gemeinde Sachsen b. Ansbach keine Belange des Marktes Lichtenau berührt werden. Einwendungen dagegen wurden deshalb keine vorgetragen.

Erneute Festlegung einer Bauvariante für eine mögliche Generalsanierung des Freibades Lichtenau

Der Marktgemeinderat hat in seiner Septembersitzung die Beteiligung der Gemeinde an dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Dem Förderantrag muss zwingend ein Planungskonzept beigelegt werden. Entgegen vorherigen Überlegungen beschloss nun der Marktgemeinderat einstimmig, dass in den Planungen ein Teil der Beckenlänge von 50 Metern erhalten bleibt.

Unverändert wurden der barrierefreie Zugang, die energetische Ertüchtigung und die Attraktivitätssteigerungen durch Wasserspiele von den bisherigen Planungen übernommen.

Bekanntmachungen

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass die Autobahn GmbH die Stellungnahme des Marktes Lichtenau für den Ersatzneubau der Rezatbrücke nicht berücksichtigt hat. Der Markt Lichtenau hatte eingewandt, dass beim Neubau der Brücke Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden sollen. Die Autobahn GmbH ist jedoch der Ansicht, dass sich Lärmschutzmaßnahmen auf dem Brückenneubau eher ungünstig auf die Lärmsituation auswirken, da dann mit „Pegelsprüngen“ am Beginn und Ende der Lärmschutzmaßnahme zu rechnen ist. Deshalb sollen die Lärmschutzmaßnahmen erst beim 6-spurigen Autobahnausbau berücksichtigt werden.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 28.07.2022

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A6 zur Entwicklung eines Logistikzentrums“

In diesem Tagesordnungspunkt stellte Herr Bierwagen, vom planenden Architekturbüro, den Stand der Planungen vor. Danach soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass im östlichen Geltungsbereich ein bis zu 15 Meter hohes Logistikgebäude entstehen kann. Die hierfür erforderlichen Fachgutachten zur Lärmemissionen, des Verkehrsaufkommens oder etwaigen Auswirkungen auf das ablaufende Oberflächenwasser wurden beauftragt bzw. sind bereits erarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf sieht auch den von der Autobahn GmbH gewünschten künftigen Kreisverkehr bei der Abfahrt der A6 vor.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wurde geringfügig nach Norden verschoben, so dass das in diesem Bereich Vorhandene Biotop und die Heckenstrukturen einbezogen werden. Hier soll durch einen Wall oder eine Mulde das anfallende Hangwasser in das Dorfbächlein eingeleitet werden. Nach kurzer Aussprache änderte der Marktgemeinderat durch einen einstimmig gefassten erneuten Aufstellungsbeschluss den bisherigen Geltungsbereich. In einem weiteren, einstimmig gefassten Beschluss, billigte er den Vorentwurf und beauftragte die Verwaltung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden durchzuführen.

Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseirichtung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der 1. Bürgermeister Frau Hannemann von der Firma KUBUS GmbH München. Frau Hannemann führte aus, dass vor der endgültigen Herstellung der Baumaßnahme und deren Umlegung auf die beitragspflichten Anwesen als Rechtsgrundlage eine Satzung erlassen werden muss in dem die Abrechnungskriterien festgelegt sind. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die Gesamtmaßnahme vom Freistaat Bayern im hohen Anteil gefördert wird und die veranschlagten Baukosten nicht überschritten werden. Fraglich ist allerdings, ob die zugesagten Fördermittel auch in dieser Höhe ausgezahlt werden.

Derzeit geht sie von Gesamtkosten in Höhe von 4.656.927,76 € aus. Nach Abzug des gemeindlichen Straßenentwässerungsanteils in Höhe von 712.309,18 € und der voraussichtlichen Förderung in Höhe von 2.868.199,04 € verbleiben umlagefähige Aufwendungen in Höhe von 1.076.419,54 €. Bei einer Umlegung der Gesamtkosten würde dies einen vorläufigen Beitragssatz in Höhe von 0,08€/m2 je beitragspflichtige Grundstücksfläche und von 1,32 €/m2 je beitragspflichtige Geschossfläche ergeben.

Die Verwaltung schlug vor, die gesamten Kosten der Maßnahme über Verbesserungsbeiträge umzulegen. Als Begründung führte sie an, dass in den nächsten Jahren in vielen Bereichen dringende Kanalsanierungen anstehen, die zu Gebührenanpassungen führen können. Nach ausgiebiger Diskussion lehnte der Marktgemeinderat mit 6 Stimmen dafür und 7 Stimmen dagegen den Vorschlag der Verwaltung ab. In einem weiteren Beschluss, diesmal mit 11 Stimmen dafür und zwei Stimmen dagegen, wurden die umlagefähigen Gesamtaufwendungen auf höchstens 1.000.000 € gedeckelt. Der daraus errechnete vorläufige Beitragssatz würde dann 0,07€/m2 je Grundstücksfläche und 1,22 €/m2 je Geschossfläche betragen.

Frau Hannemann betonte, dass in die Satzung vorläufige Beitragssätze enthält. Eine endgültige Festsetzung kann erst nach Beendigung und Abrechnung der Baumaßnahme und der genauen Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen erfolgen. Die Satzung muss dann hierzu angepasst werden.

Beschluss eines Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022

Wie das Wasserwirtschaftsamt vor einigen Wochen durch eine E-Mail mitgeteilt hat, werden die bereits zugesagten Fördermittel in Höhe von 898.000 € für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung in diesem- und voraussichtlich auch im nächsten Jahr nicht ausgezahlt. Der Eingang der Förderung wurde jedoch in diesem Jahr veranschlagt. Um den Einnahmenausfall zu decken, und um andere bereits veranlasste bzw. geplante Projekte nicht zu gefährden, legte die Verwaltung einen Nachtragshaushalt vor, der eine Kreditermächtigung in der veranschlagten Einnahmehöhe vorsieht. Der Marktgemeinderat zeigte seinen Unmut über das aus seiner Sicht gebrochene Versprechen des Freistaates Bayern. Dies gefährde vertrauliche Miteinander von Kommunen und Staat, so der Gemeinderat. Nach einer kurzen Diskussion wurde einstimmig der vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung zugestimmt.

Beitritt der Initiative des Bayer. Städtetages zur Erweiterung der Kompetenz der Kommunen bei der Umsetzung streckenbezogener Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30km/h

Einstimmig beschloss der Markgemeinderat einer Initiative des Bayer. Städtetages beizutreten, die sich dafür einsetzt, dass die Kommunen selbst bestimmen können, ob sie eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h vornehmen. Bisher ist hierzu auf innerörtlichen Durchgangsstraßen eine besondere Gefährdung (z, B. bei Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten etc.) oder Unfallhäufung erforderlich die nicht immer gegeben ist.

Die Initiative will erreichen, dass die Gemeinden selbst über eine Geschwindigkeitsreduzieren entscheiden können.

Beteiligung bei der Planung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Wolframs Eschenbach

Von den Planungen einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Wolframs Eschenbach sah sich der Marktgemeinderat nicht berührt. Er stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

Sonstiges

Die Verwaltung gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung eine zusätzliche Stelle einer hauswirtschaftlichen Kraft für die offene Ganztagsschule beschlossen wurde. Außerdem erinnerte der 1. Bürgermeister an die am 22.07.2022 abgehaltene Bürgerversammlung. Trotz sehr heißen Wetters konnte er ca. 40 Bürger*innen bei dieser Veranstaltung begrüßen.

Anfragen und Anträge

Die Verwaltung wurde darum gebeten, die Verkehrssituation bei der Einmündung der Ortsstraße Weiherwiese in die Wattenbacher Straße zu überprüfen, da man der Ansicht war, dass die in diesem Bereich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten wird.

Auf einem Vorschlag hin, einen Kümmerer oder eine Arbeitsgruppe für die Realisierung eines Nahwärmenetzes für Lichtenau einzusetzen, rief der 1. Bürgermeister alle Gemeinderäte dazu auf, sich aktiv für das geplante Vorhaben einzusetzen und möglichst viele Bürger*innen hierüber zu informieren.

Bauangelegenheiten

Einstimmig lehnte der Marktgemeinderat eine geplante Aufstockung und Genehmigung zur Sanierung eines Lagers am Wattenbacher Berg ab. Das Vorhaben liegt im Außenbereich in einer als Gebietsart „Wald“ bezeichneten Fläche. Durch die im Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan geplante Nutzung werde nach Ansicht des Gemeinderates öffentliche Belange beeinträchtigt.

Dem Neubau einer Doppelgarage in der Ansbacher Straße und dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Büschelbach wurde dagegen einstimmig zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die zahlreichen Detailfragen zum letztgenannten Vorhaben mit der Baugenehmigungsbehörde abzuklären.

Bericht über die Marktgemeinderatssitzung vom 23.06.2022

Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Oberrammersdorf West“ für eine Photovoltaikanlage
Ohne weitere Aussprache wurde dem Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Oberrammersdorf West“ zur Erweiterung einer bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage einstimmig zugestimmt.

Vorstellung des Projektentwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet A6 zur Errichtung eines Logistikgebäudes
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der 1. Bürgermeister Herrn Hundt von der Projektierenden Firma sowie Herrn Bierwagen vom planenden Ingenieurbüro. Beide trugen den derzeitigen Planungsstand vor. Danach soll auf dem Gelände ein ca. 15 Meter hohes Logistikgebäude mit einer Grundflächenzahl von insgesamt 0,8 errichtet werden. Die projektierende Firma legt dabei Wert auf eine hochwertige Bauweise unter Berücksichtigung von ökologischen Aspekten. Als Beispiel nennt Herr Hundt den kfw-40-Standard für das Gebäude. Die Belegung der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage und einer Dachbegründung des Bürokomplexes und der Fassade. Derzeit wird ein Verkehrs- und Schallschutzgutachten erarbeitet. Außerdem findet eine wasserrechtliche Prüfung statt.

Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis vom Stand der Planungen. In einer der nächsten Schritte soll das für die Errichtung des Gebäudes notwendige Bauleitverfahren fortgesetzt werden.

Vorstellung der überarbeiteten Projektentwürfe für den Rosengarten durch das Landschaftsarchitekturbüro Tautorat
Frau Nitschke stellte dem Gremium den Stand der Planungen für den Rosengarten vor. Danach soll der historische Kontext aus dem 17. Jahrhundert berücksichtigt werden und ein Kreuzgang entstehen. Dabei könnte ein barrierefreier Weg zur Festung entstehen. Die nicht benötigte doppelte Erschließung der Festungsanlage könnte zurückgenommen werden. Hierzu müssten allerdings Gespräche mit der Eigentümerin, dem Freistaat Bayern, geführt werden.

In der anschließenden Diskussion wurden unter anderem die Kosten für einen Umbau und der Pflegeaufwand diskutiert. Außerdem war es den Gemeinderäten wichtig, dass auch über das Jugendzentrum ein guter Zugang zum Rosengarten möglich ist. Der Gemeinderat würde es ebenfalls begrüßen, wenn für die vorgesehenen Sitzgelegenheiten Schatten z.B. in der Form einer Pergola vorhanden wäre.

Im nächsten Schritt soll eine Ortsbesichtigung durch den Bauausschuss erfolgen und die voraussichtlichen Kosten der vorgestellten Varianten ermittelt werden.

Beitritt zur Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau
Ohne eine Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig den Beitritt zur Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau. Die lokale Aktionsgruppe wird als eingetragener Verein geführt. Als Mitgliedsbeitrag ist 1 € je Einwohner vorgesehen.

Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
Geschäftsstellenleiter Balles wies darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung von Stellplätzen in der Praxis oft nicht ausreichen. So sieht die Garagen- und Stellplatzverordnung lediglich ein Stellplatz je Wohneinheit vor. Durch eine Stellplatzsatzung kann die Gemeinde diese Mindestvorgabe erhöhen. Wichtig ist dabei, dass dies nur bei einem Neubau oder bei einem Umbau eines bestehen Gebäudes erfolgen darf, weil für unveränderte Gebäude ein Bestandsschutz besteht. Zu berücksichtigen ist dabei nur der zusätzlich entstehende Bedarf. Die Gegebenheiten des Altortes des Marktes Lichtenau könnten durch spezielle Regelungen berücksichtigt werden. Er wies darauf hin, dass in vielen umliegenden Kommunen eine solche Stellplatzsatzung besteht.

Der Gemeinderat war hier anderer Ansicht. So wurde auf die zahlreichen allgemeinen Vorschriften für Bauherren hingewiesen, an die sie sich zu halten haben. Auch an der praktischen Umsetzung und Überwachung wurde gezweifelt. Letztendlich lehnte der Marktgemeinderat einstimmig die Erarbeitung einer solchen Satzung ab. Begründet wurde dies mit der fehlenden Erforderlichkeit einer Regelung.

Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019
Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung 2019. Zuvor erläuterte der Kämmerer die wichtigsten Kennzahlen. So betrug die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt 1.398.588,05 €. Veranschlagt waren 790.100 €. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 1.384.513,38 € zugeführt.

 

Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Auch hier nahm der Marktgemeinderat Kenntnis von der Jahresrechnung 2020. In diesem Jahr betrug die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt 1.736.008,29 € bei geplanten 754.900 €.

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Rezatbrücke der BAB A6
Bis zum 27.05.2022 bestand die Möglichkeit gegen das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Rezatbrücke der BAB A6 Einspruch einzulegen. 1. Bgm. Nehmer kritisierte den fehlenden Lärmschutz beim Planfeststellungsverfahren. Er soll erst beim sechsspurigen Ausbau der Bundesautobahn vorgesehen werden. Dies kann sich jedoch noch über Jahre hinziehen. Deshalb schlug er dem Gremium vor, so wie ca. 90 Anwohner der Brücke, Einspruch gegen die Planfeststellung mit Verweis auf den fehlenden Lärmschutz einzulegen. Einstimmig folgte der Marktgemeinderat diesem Vorschlag und beschloss den Einspruch.

Bekanntgaben
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der 1. Bürgermeister ein Schreiben an den Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder bekannt. Darin wurde auf die Aussetzung der Zahlung von zugesagten Fördermitteln in Höhe von insgesamt 898.700 € aufmerksam gemacht. Neben der schwierigen Zwischenfinanzierung wurde dabei auch das verlorengegangene Vertrauen der Kommune zum Freistaat Bayern thematisiert.

In einer kleinen Präsentation stellte die Verwaltung die neue Homepage der Gemeinde vor. Unter www.markt-lichtenau.de können nun noch mehr Informationen und Dienstleistungen abgerufen werden.

2. Bürgermeister Bauer wies darauf hin, dass sich vor einigen Tagen der Förderverein für das Lichtenauer Freibad gegründet hat. Bereits nach kurzer Zeit konnten ca. 50 Mitglieder im Verein begrüßt werden.

Zum Abschluss der Sitzung gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass die diesjährige Kirchweih ohne größere Einschränkungen in der Zeit vom 15.07. bis zum 18.07.2022 stattfinden wird. Am 22.07.2022 ist die Bürgerversammlung für den Hauptort in der Alten Turnhalle geplant.

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022

16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung zur Erweiterung der Photovoltaik-Anlage in „Oberrammersdorf-West“

Zu Beginn der Sitzung begrüßte 2. Bürgermeister Bauer Herrn Ermisch vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr Ermisch stellte dem Gremium den Stand der Planungen vor. Danach gingen nach der 2. Auslegung noch einige Anregungen und Einwände ein, die allesamt abgewogen und in den Planungen teilweise berücksichtigt werden konnten.

Der Marktgemeinderat stellte einstimmig die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.

 

Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 31a, „Oberrammersdorf-West“

Wie Herr Ermisch erläuterte, waren die eingegangenen Stellungnahmen zur Erweiterung der Photovoltaikanlage „Oberrammersdorf-West“ nahezu identisch zur parallel verlaufenden Flächennutzungsplanänderung. Der Marktgemeinderat nahm auch hier die Stellungnahmen zur Kenntnis. Wo möglich wurden sie in den Planungen berücksichtigt.

Wie Herr Ermisch erläuterte, wird im weiteren Verfahren für eine der nächsten Sitzungen des Markgemeinderates der Satzungsbeschluss vorbereitet. Nach Beschlussfassung wird dann das Bauleitverfahren abgeschlossen.

 

Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung zweier vorhabenbezogenen Bebauungspläne im Parallelverfahren für eine Erweiterung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in „Oberrammersdorf-Nord“ für zwei Teilflächen und für einen Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Malmersdorf

Die Grünstrom Lichtenau eG plant die Erweiterung zweier Teilflächen der vorhandenen Freiflächen-Photovoltaikanlage in „Oberrammersdorf-Nord“. Außerdem soll eine neue Anlage auf der Gemarkung Malmersdorf errichtet werden. Beide Vorhaben wurden in einer Veranstaltung vor einigen Monaten von der Grünstrom Lichtenau eG den Bürgern vorgestellt. Dabei stießen die Projekte auf eine breite Akzeptanz. Der Marktgemeinderat stieß deshalb den Beginn des Bauleitverfahrens an, in dem er jeweils einstimmig die erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage in „Oberrammersdorf-Nord“ und den Neubau der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Malmersdorf beschloss.

 

Auftragsvergabe für stationäre Lüftungsanlagen in der Grundschule Lichtenau

Wie der Bauamtsleiter vortrug, haben von 28 angeschriebenen Unternehmen 4 ein Angebot abgegeben. Dabei hat nach Prüfung und Bewertung die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH Ellwangen mit einer Angebotssumme in Höhe von 300.843,50 €/brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Damit liegt die Angebotssumme knapp unter der Kostenkalkulation des hierfür beauftragten Fachbüros. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Vergabe an dieses Unternehmen.

Für die anschließenden Elektroarbeiten wurden 33 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Von den 3 eingegangenen Angeboten hat nach Prüfung und Bewertung die Firma Energie-Technik-Center Loy GmbH & Co. KG mit einer Angebotssumme in Höhe von 23.831,71 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Damit liegt die Angebotssumme über der Kostenkalkulation in Höhe von 15.400,96 €. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat auch hier die Vergabe an dieses Unternehmen.

 

Verwendung des Jahresüberschusses der Photovoltaikanlage auf der Kläranlage und der Schulturnhalle

Wie der Kämmerer erläuterte, ist die Freigrenze für die Nichtführung eines steuerlichen Einlagekontos weggefallen. Dies führt dazu, dass der Jahresabschluss für die Photovoltaikanlagen spätestens 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Finanzamt vorgelegt werden muss. Um eine Verlängerung dieser Frist zu erreichen, beschloss der der Marktgemeinderat jeweils einstimmig, dass der Jahresüberschuss 2020 der Photovoltaikanlagen auf der Kläranlage und auf der Schulturnhalle der steuerlichen Rücklage zugeführt wird. Dieser Beschluss soll bis zu dessen Widerruf für alle folgenden Geschäftsjahre gelten.

 

Etablierung eines Bauernmarktes

Auf Antrag zweier Marktgemeinderäte gab die Verwaltung Auskunft über den Planungsstand für einen Bauernmarkt in Lichtenau. Danach besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Anzahl der Beschicker und das daraus ergebende Warenangebot und die Festlegung eines bestimmten Wochentages für einen solchen Markt. Der Aufwand für eine Genehmigung des Marktes ist dabei überschaubar. Würden z.B. nur landwirtschaftliche Erzeugnisse von den Landwirten selbst an einem Werktag verkauft, wäre keinerlei Erlaubnis erforderlich.

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen

Die Verwaltung gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.04.2022 beschlossen wurde, dass eine generelle Bachverrohrung bei Gewässern 3. Ordnung ohne eine nachvollziehbare Notwendigkeit nicht genehmigt werden kann. Außerdem wurden in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2022 der Evang. Kindertagesstätte Lichtenau ab April 2022 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 12 Std./wchtl. (bisher 9,00 Std./wchtl.) in Höhe der Vergütung einer Kinderpflegerin zur Sprachförderung gewährt und der Gewichtungsfaktor für inklusive Kinder von dem gesetzlichen vorgesehenen Faktor 4,5, freiwillig auf 5,0 angehoben. Beide Leistungen werden befristet bis zur Beendigung der Betriebsträgerschaft am 31.08.2023 gewährt.

Bekanntgaben

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab der Kämmerer bekannt, dass die diesjährige Haushaltssatzung mit Haushalts- und Finanzplan und Investitionsprogramm von der Rechtsaufsicht genehmigt wurde.

Außerdem bedankte sich der 2. Bürgermeister bei allen Lichtenauer Bürgerinnen und Bürger die bei den Aufräumaktionen in Feld und Flur mitgewirkt haben. Er betonte, dass sie durch dieses ehrenamtliche Engagement dazu beitragen, die Umwelt sauber zu halten. Das dies leider dringend notwendig ist, zeigt der zahlreich gefundene Müll.