Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten
Bestimmte Branchen müssen beim Export von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten Besonderheiten beachten.
- Arzneimittel, Beantragung eines Exportzertifikats
- Gesundheitszeugnis für Tiere, Beantragung
- Kulturgutschutz, Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung
- Medizinprodukte, Beantragung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit
- Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern, Beantragung einer Genehmigung
- Tiere und Waren tierischer Herkunft, Überwachung des Handels
- Waffen und Munition, Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme