Sozialabgaben
Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Arbeitslosenversicherung, Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Beantragung
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
- Rentenversicherung, Auskunft und Beratung
- Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbstständig tätige Person, Beantragung