Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Dienstleistungen

Datenschutz, Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte einer bayerischen Behörde

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Beschreibung

Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

Voraussetzungen

Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.

Verfahrensablauf

Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.

Fristen

keine

Kosten

keine

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Markt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Telefonnummer +49 9827 9211-0
Faxnummer +49 9827 9211-33

Ansprechpartner

Thomas Balles
Telefonnummer 09827/9211-16
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.06.2023