Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Private Förderschulen, Beantragung von Personalkostenersatz

Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand für nichtstaatliches Personal.

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern privater Förderschulen Personalkostenersatz für privat angestelltes Lehrpersonal, weiteres pädagogisches Personal sowie privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.

Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach Art. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.

Verfahrensablauf

Es muss für jede Person, die in den Personalkostenersatz aufgenommen werden soll, ein schriftlicher Antrag des Schulträgers bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirkes, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung. Die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich durch das Landesamt für Finanzen gewährt.

Fristen

Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jede Lehrkraft, heilpädagogische Unterrichtshilfe, Pflege- und Verwaltungskraft neu gestellt werden.

Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sind der Regierung umgehend mitzuteilen

Erforderliche Unterlagen

  • Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
    • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
    • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis des Masernschutzes

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 53-0
Faxnummer +49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.12.2023