Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Zuwendungsbestätigung, Nutzung von amtlichen Vordrucken

Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.

Beschreibung

Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.

Zuständiges Amt

Finanzamt Ansbach
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 16-0
Faxnummer +49 981 16-333
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2023