Dienstleistungen
Tierarzt/Tierärztin, Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Beschreibung
Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Tierarzt/Tierärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original