Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Dienstleistungen

Zahnarzt/Zahnärztin, Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Beschreibung

Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde im Original

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefonnummer +49 931 380-00
Faxnummer +49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 07.06.2023