Dienstleistungen
Zahnarzt/Zahnärztin, Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Beschreibung
Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original