Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Impfungen, Durchführung durch Gesundheitsamt

In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Beschreibung

Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.

Voraussetzungen

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

Erforderliche Unterlagen

  • Impfbuch / Einverständniserklärung

Kosten

Die Impfungen sind kostenlos.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 468-0
Faxnummer +49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 07.06.2023