Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Verfahrensfreies Bauvorhaben, Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Beschreibung

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 468-0
Faxnummer +49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.12.2023