Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Wohnungsbauprämie, Beantragung

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus.

Beschreibung

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für Aufwendungen zum Wohnungsbau eine Wohnungsbauprämie erhalten.

Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften. Jedes Jahr sind Sparleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro (ab dem Sparjahr 2021: 700 Euro) bei Ledigen und 1.024 Euro (ab dem Sparjahr: 2021: 1.400 Euro) bei Verheirateten begünstigt.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% (ab dem Sparjahr 2021: 10%) der prämienbegünstigten Sparleistungen.

Voraussetzungen

Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr nicht mehr als 25.600 Euro (ab dem Sparjahr 2021: 35.000 Euro) bei Ledigen und 51.200 Euro (ab dem Sparjahr 2021: 70.000 Euro) bei zusammen zu veranlagenden Verheirateten/Lebenspartnern betragen.

Verfahrensablauf

Das Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhält der Bausparer von seinem Bausparunternehmen in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt. Bei Bausparverträgen ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie bei der jeweiligen Bausparkasse zu stellen, die auch die Höhe der Prämie ermittelt und diese dem Prämienberechtigten zur gegebenen Zeit (in der Regel mit dem nächsten Kontoauszug) mitteilt.

Fristen

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie bis zum 31.12. des auf das Sparjahr folgenden übernächsten Jahres beim Bausparunternehmen einreichen.

Zuständiges Amt

Bausparkassen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2023