Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Erbschein, Einziehung

Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen.

Beschreibung

Durch die Erteilung des Erbscheins wird amtlich bekundet, wer Erbe des Verstorbenen ist. Gelangt das Nachlassgericht nach der Aushändigung des Erbscheins zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich entfallen sind, so muss es durch Beschluss die Einziehung des Erbscheins anordnen. Wenn sich Zweifel an der Richtigkeit eines Erbscheins ergeben, hat das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat, von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen.

Zur Einleitung des Einziehungsverfahrens ist kein förmlicher Antrag erforderlich. Vielmehr kann die Einziehung von jedermann jederzeit beim Nachlassgericht angeregt werden.

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Zuständiges Amt

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 58-0
Faxnummer +49 981 58-405
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2023