Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Markt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Telefonnummer +49 9827 9211-0
Faxnummer +49 9827 9211-33
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2023