Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Beschreibung

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Zuständiges Amt

Polizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
Telefonnummer +49 911 2112-0
Faxnummer +49 911 2112-1005
Polizeiinspektion Heilsbronn
Bahnhofstraße 10
91560 Heilsbronn
Telefonnummer +49 9872 9717-0
Faxnummer +49 9872 9717-20
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 07.06.2023