Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Markt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Telefonnummer +49 9827 9211-0
Faxnummer +49 9827 9211-33
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2023