Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Lärmschutz, Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Markt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Telefonnummer +49 9827 9211-0
Faxnummer +49 9827 9211-33

Ansprechpartner

Thomas Balles
Telefonnummer 09827/9211-16
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2023