Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.

Beschreibung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.

Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für

  • Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
  • Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
  • Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.

Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.

Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.

Voraussetzungen

Beispielsweise:

  • Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
  • Eintragung in Handwerksrolle

Fristen

keine

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Telefonnummer +49 911 1335-1335
Faxnummer +49 911 1335-41335
Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Telefonnummer +49 911 5309-0
Faxnummer +49 911 5309-288
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2023