Dienstleistungen
Architekt/in und Stadtplaner/in, Beantragung der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
Beschreibung
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Kosten
Kapitalgesellschaften: 1.000 €
Partnerschaftsgesellschaften: 500 €
Rechtsgrundlagen
- Icon Art. 8 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Icon Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
- Icon Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Icon Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
Weiterführende Links
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