Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Freiwillige kommunale Leistung, Beantragung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Beschreibung

Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

Beispiele:

  • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
  • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
  • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
  • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"

Zuständiges Amt

Markt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Telefonnummer +49 9827 9211-0
Faxnummer +49 9827 9211-33
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2023