Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Beantragung

Sie können eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) beantragen, wenn Sie Probleme haben, eine Ausbildung zu finden, oder eine Ausbildung abgebrochen haben.

Beschreibung

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) kann Sie auf eine Ausbildung vorbereiten und Ihnen dabei helfen, einen passenden Ausbildungsberuf und eine passende Ausbildungsstelle zu finden. 

Während der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben Sie Unterricht und absolvieren auch mehrere Betriebspraktika. Dadurch können Sie verschiedene Berufe kennenlernen, in unterschiedliche Arbeitswelten hineinschnuppern und eine Berufswahlentscheidung treffen. 

Ihnen werden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung beziehungsweise für die Aufnahme einer Arbeit vermittelt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auch einen Hauptschulabschluss beziehungsweise gleichwertigen Schulabschluss nachholen. Die Förderdauer beträgt dann bis zu 12 Monate.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen. In diesem Fall kann die Förderdauer bis zu 11 Monate betragen. Ist das Ziel die Aufnahme einer Arbeit, beträgt die maximale Förderdauer bis zu 18 Monate.

Ziel ist es, Sie in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

Während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Sie in der Regel Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch können in der Regel Ihre Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

Voraussetzungen

Eine Teilnahme kommt in Frage, wenn:

  • Sie nicht mehr vollzeitschulpflichtig und in der Regel jünger als 25 Jahre sind, einen Schulabschluss haben und 
  • Sie noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung besitzen oder
  • Ihnen die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit noch nicht gelungen ist und Ihre Eingliederungschancen durch die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme verbessert werden können oder
  • Sie Ihre Ausbildungsstelle verloren haben und sich beruflich neu orientieren möchten oder
  • Sie keinen Schulabschluss haben und einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss nachholen möchten. 

Falls Sie bereits an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, können Sie erneut gefördert werden, wenn 

  • die Teilnahme an der vorangegangenen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bereits mindestens 2 Jahre zurückliegt und 
  • angesichts Ihrer Entwicklung eine erneute Förderung für den Eingliederungserfolg in Ausbildung/ Arbeit sinnvoll erscheint.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, sofern 

  • Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und 
  • die Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird. 

Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer: 

Als Ausländerin und Ausländer sollten Sie das Sprachniveau B1 haben.

Neben den bereits aufgeführten Voraussetzungen können Sie grundsätzlich gefördert werden, wenn 

  • Sie nicht vom Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen sind. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt.
  • Ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, aber auch, wenn Ihnen die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit erlauben kann (zum Beispiel als Gestattete oder Gestatteter mit dem Vermerk in der Aufenthaltsgestattung, dass die Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde zulässig ist.). Für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen ist die Erlaubnis noch nicht erforderlich.
  • Sie als Gestattete oder Gestatteter zusätzlich einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Monaten zum Zeitpunkt der Förderentscheidung nachweisen können. Für Gestattete, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind, gilt eine verkürzte Frist von 3 Monaten.
  • Sie mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland geduldet sind und Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt ist, um an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Für Geduldete, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind, gilt eine verkürzte Frist von 3 Monaten.

Verfahrensablauf

Ob eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie in Frage kommt, entscheidet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter:

  • Vereinbaren Sie dazu zunächst einen Termin mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechperson in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4 555500.
    • Wenn Sie bereits vom Jobcenter betreut werden, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer persönlichen Ansprechperson.
  • In dem Beratungsgespräch besprechen Sie gemeinsam, ob Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können.
  • Stellt Ihre Berufsberaterin beziehungsweise Ihr Berufsberater fest, dass Sie für die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Frage kommen, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. 
  • Wenn Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, müssen Sie der Agentur für Arbeit bestimmte Dokumente übermitteln. Welche das sind, erfahren Sie in Ihrem Beratungstermin. Die angeforderten Dokumente laden Sie als Dateien über den Upload-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit hoch.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Hinweise

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.

Fristen

Gegen Bescheide der Sozialbehörden können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Zugang ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Bescheid Ihnen persönlich ausgehändigt wird oder in Ihrem Briefkasten liegt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer entspricht in der Regel der Dauer des Beratungsgesprächs. Sollte Ihre Berufsberaterin oder Ihr Berufsberater nicht gleich feststellen können, ob Sie an der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können, fragen Sie nach, wie lange die Klärung dauert. Grundsätzlich dauert die Bearbeitung nicht länger als 3 Monate. (0 bis 3 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Schulzeugnis
    • Sollte kein Schulabschluss vorliegen: Nachweis der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
    • Für Ausländerinnen und Ausländer: Nachweis des aktuellen Aufenthaltstitels

    Gegebenenfalls können sich aus dem Beratung

Kosten

Gebühr: keine

Zuständiges Amt

Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg
Schalkhäuser Str. 40
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 182-0
Faxnummer +49 981 182-456
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.06.2023