Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Apotheken, Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Beschreibung

Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.

Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 468-0
Faxnummer +49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2023