Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Infektionskrankheiten, Beratung

Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.

 

Beschreibung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.

Die Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. bei HIV/AIDS) angeboten.

Verfahrensablauf

Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

Kosten

Die Beratung ist kostenlos. In bestimmten Fällen werden auch kostenlose Untersuchungen (z. B. HIV-Test) angeboten.

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 468-0
Faxnummer +49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2023