Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Dienstleistungen

Familienplanung, Beantragung einer kommunalen Förderung

Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).

Beschreibung

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 468-0
Faxnummer +49 981 468-1119
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 09.12.2023