Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Dienstleistungen

Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Beantragung

Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

Beschreibung

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.

Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

Voraussetzungen

Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

  • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungs­gesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
  • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
  • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
  • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Verfahrensablauf

  • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
  • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

Fristen

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 30.9.2023, für die Einkommensteuererklärung 2023 der 31.8.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024der 31.7. des Folgejahres.

 

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Finanzamt Ansbach
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
Telefonnummer +49 981 16-0
Faxnummer +49 981 16-333
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 01.06.2023