Dienstleistungen
Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Beantragung einer Ausbildungsverkürzung
Beschreibung
Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.
Beispielsweise erhalten
- Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
- Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben
in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis) Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Icon § 12 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
- Icon Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
- Icon Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege