Deutschlandstipendium, Bewerbung
Sie können sich für ein Stipendium an einer Hochschule bewerben.
Das Deutschlandstipendienprogramm fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Dabei werden begabte und leistungsstarke Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger gefördert. Neben fachlichen Leistungen werden sowohl außerfachliches oder außerschulisches Engagement als auch besondere persönliche oder familiäre Umstände berücksichtigt.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt. Die Stipendien werden aus von den Hochschulen eingeworbenen privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert.
- Das Stipendium wird an Studentinnen und Studenten sowie an Studienanfängerinnen und Studienanfänger nach Begabung und Leistung vergeben. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- bisher erbrachte Leistungen
- bisheriger persönlicher Werdegang
- gesellschaftliches Engagement
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
- Das Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, sofern die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, nicht unter einem Monatsdurchschnitt von 30 Euro liegt.
Interessierte können sich im Bewerbungszeitraum bewerben.
Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und entsprechend bekannt gemacht.
Bewerbungszeitraum an der Technischen Universität München
- 05. Juni 2023 – 18. Juni 2023
- Zusätzlich und ausschließlich für Abiturienten des Jahrgangs 2023: 17. Juli 2022 – 30. Juli 2022
- Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für die Bewerbung notwendig sind.
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
- Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)