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Hier finden Sie wichtige und interessante Daten und Fakten über die Marktgemeinde Lichtenau und die Ortsteile sowie das Grußwort von Herrn Bürgermeister Markus Nehmer.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie hier eine Einsicht in die Struktur der Gemeindeverwaltung, eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wichtige Hinweise zu allen Lebenslagen und Dienstleistungen. Des Weiteren finden Sie Informationen über die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Ausschüsse und unser Mitteilungsblatt.
Hier erhalten Sie Einblicke in die Bereiche der Bildungseinrichtungen, der Jugend- und Seniorenangebote sowie alles rund um das Thema Wohnen und Bauen in Lichtenau.
Entdecken Sie auf den folgenden Seiten die vielfältigen Freizeitzeitaktivitäten, das Vereinslebens und Kulturangebote der Marktgemeinde Lichtenau.
Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Ordnung in einem Betrieb, der dem Bergrecht untersteht, liegt zunächst beim Bergwerksunternehmer, repräsentiert durch den Vorstand des Unternehmens bzw. bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Personen.
Die Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung einzelner Betriebsteile kann an weitere Aufsichtspersonen (verantwortliche Personen) delegiert werden. Die Beantragung zur Namhaftmachung zur Verantwortungsübertragung (Bestellung) muss schriftlich erfolgen.
In der Bestellung sind die Aufgaben und Befugnisse genau zu beschreiben; die Befugnisse müssen den Aufgaben entsprechen. Es ist durch innerbetriebliche Anordnungen sicherzustellen, dass die verantwortlichen Personen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befugnisse wahrnehmen können.
Voraussetzung für die Bestellung zu einer verantwortlichen Person:
Sie müssen die Bestellung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Behörde anzeigen.