Gleichstellungsbericht, Erstellung
Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Staatsregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG). Diese Vorgabe ist in Art. 22 BayGlG gesetzlich geregelt.
Der Sechste Bericht über die Umsetzung des BayGlG wurde am 13. April 2021 dem Bayerischen Landtag vorgestellt. Er bilanziert detailliert die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGIG zum 31.12.2018 sowie die Entwicklung seit den vorangegangenen Berichten.
Wichtige Themen des Berichts sind Frauen in Führungspositionen, Elternschaft in Führungspositionen und Teilzeit in Führungspositionen.
- Art. 118 Verfassung des Freistaates Bayern
- Art. 22 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)