Gerichtskosten und Kostenvorschüsse, Bezahlung
Sie können zu zahlende Gerichtskosten und Kostenvorschüsse an die Landesjustizkasse Bamberg überweisen.
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern. Außerdem nimmt sie Aufgaben nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz (Annahme und Auszahlung von Geldhinterlegungen, Annahme und Auslieferung von Werthinterlegungen) wahr. Die Landesjustizkasse ist weiter zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Gerichtskostenforderungen (z. B. Kosten für Eintragungen im Grundbuch).
Die in Verfahren vor den bayerischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil-, Familien- und Strafgerichte) vorweg zu zahlenden Gerichtskosten und Kostenvorschüsse können an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden. Die genauen Angaben bezüglich der Bankverbindung werden auf der Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg angegeben.
Wegen der Zahlungsmöglichkeiten von vornweg zu zahlenden Gerichtskosten und Kostenvorschüssen siehe unter "Weiterführende Links".
Damit die Landesjustizkasse die Zahlung dem Gericht mit den erforderlichen Zuordnungsmerkmalen mitteilen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsauftrags
- das Gericht und
- die Geschäftsnummer oder (falls diese noch nicht bekannt ist) die Rechtssache (z.B. Huber J. gegen Meier B. wegen Räumung)
angegeben werden.
- Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV)
- Bayerisches Hinterlegungsgesetz (BayHintG)