Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Digitalbonus Bayern, Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Den Digitalbonus gibt es in folgenden Varianten:

  • Digitalbonus Standard
  • Digitalbonus Plus

Einen Antrag stellen können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.

Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.

  • Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)