Stellenbedarf und Personaleinsatz, Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde
Zu den Aufgaben der Personalverwaltung in Kreisverwaltungsbehörden zählen unter anderem die Ermittlung des Stellenbedarfs und die Personaleinsatzsteuerung.
Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,
Hier finden Sie wichtige und interessante Daten und Fakten über die Marktgemeinde Lichtenau und die Ortsteile sowie das Grußwort von Herrn Bürgermeister Markus Nehmer.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie hier eine Einsicht in die Struktur der Gemeindeverwaltung, eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wichtige Hinweise zu allen Lebenslagen und Dienstleistungen. Des Weiteren finden Sie Informationen über die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Ausschüsse und unser Mitteilungsblatt.
Hier erhalten Sie Einblicke in die Bereiche der Bildungseinrichtungen, der Jugend- und Seniorenangebote sowie alles rund um das Thema Wohnen und Bauen in Lichtenau.
Entdecken Sie auf den folgenden Seiten die vielfältigen Freizeitzeitaktivitäten, das Vereinslebens und Kulturangebote der Marktgemeinde Lichtenau.



Zu den Aufgaben der Personalverwaltung in Kreisverwaltungsbehörden zählen unter anderem die Ermittlung des Stellenbedarfs und die Personaleinsatzsteuerung.
Die angemessene personelle Ausstattung der Kreisverwaltungsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.
Die Stellenbedarfsermittlung ist die Basis für eine langfristige Personalplanung und damit ein wesentliches Instrument der Personaleinsatzsteuerung. Unter Stellenbedarf versteht man das quantitative und qualitative Stellen- bzw. Arbeitskräftepotenzial, das zur Bearbeitung der in der Organisationseinheit anfallenden Aufgaben benötigt wird. Das Ziel eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes ist es, die für die Aufgabenerfüllung quantitativ notwendige Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter einzusetzen.