Kommunaler Veranstaltungsraum, Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Markt Lichtenau - Büro des Bürgermeisters
AdresseMarkt Lichtenau - Büro des Bürgermeisters
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
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Büro des BürgermeistersOrt
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