Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Schüleraustausch, Informationen zu Förderungen

Der Schüleraustausch soll dieinternationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Der internationale Schulaustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:

  • Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
  • ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Art der Maßnahme)
  • ggf. Förderung durch die Stiftung Jugendaustausch Bayern
  • ggf. Förderung durch das EU-Bildungsprogramm Erasmus+
  • ggf. Förderung durch die Jugendwerke
  • Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Internationaler Schüleraustausch - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
  • EU-Verordnung 2021/817 zur Einrichtung von Erasmus+

Markt Lichtenau - Finanzverwaltung

AdresseMarkt Lichtenau - Finanzverwaltung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
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Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)