Volkshochschule, Zahlung der Gebühren
Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
Für den Besuch von Kursen oder Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Regel Gebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.
Informationen über die Gebühren, die Ermäßigungen und Gebührenerstattung finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gebühren werden je Kurs oder Veranstaltungen angegeben.
Die Gebührensatzung der Volkshochschule und die Gebühren je Kurs finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Markt Lichtenau - Büro des Bürgermeisters
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