Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

  • Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Markt Lichtenau - Landratsamt Ansbach

AdresseMarkt Lichtenau - Landratsamt Ansbach
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Landratsamt AnsbachOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)