Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Statistiken, Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

  • Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)

Markt Lichtenau - Finanzverwaltung

AdresseMarkt Lichtenau - Finanzverwaltung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
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FinanzverwaltungOrt
Ansbacher Str. 11
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