Berufsgerichtliche Verfahren, Durchführung
Die Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten der in ihrem Bezirk ansässigen Rechtsanwälte und leitet, soweit erforderlich, durch die Einreichung einer Anschuldigungsschrift ein anwaltsgerichtliches Verfahren ein.